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Die Hauptuntersuchung für einen PKW mit einer zul. Gesamtmasse von bis zu 3,5t kostet 163 €.
Die Kosten für eine Einzelbetriebserlaubnis oder Einzelabnahme werden individuell nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. Dabei spielen unter anderem die Zeitaufwand für die Untersuchung, eventuelle zusätzliche Recherchen sowie der Umfang der zu begutachtenden Änderungen eine Rolle. Als grobe Orientierung: Für Rad- und Reifenkombinationen liegt der Preis bei etwa 200 €, für höhenverstellbare Fahrwerksänderungen bei rund 250 €. Bei einer Kombination aus Fahrwerk, Reifen und Felgen sowie gegebenenfalls Spurplatten können die Kosten etwa 350 € betragen – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig und die Größen einheitlich. Die genannten Beträge dienen lediglich der Orientierung; der endgültige Preis richtet sich nach dem individuellen Aufwand.
Für eine positive Begutachtung nach §23 StVZO zur Einstufung als Oldtimer müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Am wichtigsten ist, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt. Das Fahrzeug sollte sich in einem originalen und technisch einwandfreien Zustand befinden, ohne Rost, Öl- oder Lackabplatzer sowie ohne unsachgemäße Lackausbesserungen. Zudem müssen alle Änderungen zeitgenössisch sein, das heißt, sie müssen im Zeitraum der Erstzulassung bis maximal zehn Jahre danach erhältlich und damals üblich gewesen sein.
Die Umschreibung eines Fahrzeugs zum Wohnmobil richtet sich nach den Vorgaben des Vd-TÜV Merkblatts 740. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug über eine fest installierte Kochgelegenheit verfügt. Dies kann beispielsweise ein Gaskartuschenkocher sein, der jedoch mit einer Zündsicherung ausgestattet sein muss. Zudem ist mindestens ein Schlafplatz erforderlich, sodass das Fahrzeug den grundlegenden Anforderungen an ein Wohnmobil entspricht.
Für die Vorstellung Ihres Fahrzeugs bei uns ist zwar kein Termin zwingend erforderlich, jedoch empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Dies können Sie bequem online, telefonisch oder direkt vor Ort erledigen.
Ein Überziehen der Hauptuntersuchung ist grundsätzlich nicht zulässig. Bei abgelaufener HU verstoßen Sie gegen Ihre Halterpflichten gemäß §29 StVZO, wodurch auch der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug beeinträchtigt werden kann. Bei längerer Überschreitung können neben einem erhöhten Prüfentgelt zudem Verwarn- oder Bußgelder drohen.
Nein, eine Auflastung auf die Summe der zulässigen Achslasten ist ohne Weiteres nicht möglich. Für die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs sind in jedem Fall entsprechende Nachweise erforderlich. Dies kann beispielsweise eine fahrzeugbezogene Bescheinigung des Herstellers oder ein gültiges Prüfzeugnis eines akkreditierten Technischen Dienstes sein, wie etwa ein Teilegutachten.
Um die Anhängelast anzuheben, benötigen Sie in jedem Fall entsprechende Nachweise. Dies kann beispielsweise eine fahrzeugbezogene Bescheinigung des Herstellers oder ein gültiges Prüfzeugnis eines akkreditierten Technischen Dienstes sein, wie etwa ein Teilegutachten.